Entscheidung über den Tatvorwurf
Mit einem Freispruch entscheidet das Strafgericht, dass der Angeklagte wegen des geprüften Vorwurfs nicht verurteilt wird. Ursache kann sein, dass die Tat nicht nachgewiesen ist oder dass das festgestellte Verhalten rechtlich keine strafbare Tat bildet. Auch andere rechtliche Voraussetzungen können fehlen. Der Freispruch ist eine gerichtliche Sachentscheidung und unterscheidet sich von einer bloßen Einstellung des Verfahrens. Ob er bereits endgültig wirkt, hängt von der Rechtskraft ab. Ein unmittelbar nach der Verkündung freisprechendes Urteil kann zunächst noch mit zulässigen Rechtsmitteln angegriffen werden.
Welches Beweismaß erforderlich ist
Für eine Verurteilung muss das Gericht nach vollständiger Beweiswürdigung die erforderliche Überzeugung von der Schuld gewinnen. Bleiben vernünftige, nicht nur theoretische Zweifel an entscheidenden Tatsachen, darf es nicht verurteilen. Der Angeklagte muss seine Unschuld nicht beweisen. Gleichzeitig genügt eine beliebige denkbare Alternativerklärung nicht automatisch für einen Freispruch. Das Gericht muss die vorhandenen Beweise insgesamt würdigen und die maßgeblichen Überlegungen nachvollziehbar darstellen. Einzelne Indizien dürfen weder isoliert überbewertet noch ohne sachliche Begründung ausgeblendet werden. Entscheidend ist die tragfähige Gesamtbewertung des konkreten Falls.
Freispruch aus rechtlichen Gründen
Auch ein weitgehend geklärter Sachverhalt kann zu einem Freispruch führen, wenn er keinen Straftatbestand erfüllt oder ein Rechtfertigungsgrund eingreift. Beispielsweise sind eine belastende Handlung und ihre strafrechtliche Bewertung nicht dasselbe. Das Gericht muss die einschlägigen Voraussetzungen vollständig prüfen. Fehlt dagegen eine Prozessvoraussetzung oder besteht ein Verfahrenshindernis, kann eine Einstellung erforderlich sein. Diese Unterschiede bestimmen die richtige Entscheidungsform und die Urteilsbegründung. Deshalb lässt sich der erwartete Ausgang nicht allein daran ablesen, ob einzelne tatsächliche Angaben unstreitig oder durch Dokumente belegt sind.
BGH zur Überprüfung von Teilfreisprüchen
Im Urteil vom 25. August 2022, 3 StR 359/21, bestätigte der Bundesgerichtshof im Verfahren zum Mord an Walter Lübcke auch angegriffene Teilfreisprüche. Er prüfte insbesondere, ob die Beweiswürdigung rechtliche Fehler aufwies. Eine abweichende Bewertung durch einen Rechtsmittelführer reicht hierfür nicht aus. Wesentliche Beweisergebnisse dürfen allerdings nicht übergangen werden. Der Fall zeigt, dass auch ein Freispruch sorgfältig begründet werden muss, das Revisionsgericht aber nicht einfach seine eigene Einschätzung an die Stelle einer rechtsfehlerfreien tatrichterlichen Würdigung setzt.
Rechtskraft und mögliche Rechtsmittel
Ein Freispruch wird rechtskräftig, wenn er nicht mehr mit einem ordentlichen Rechtsmittel angegriffen werden kann. Welche Rechtsmittel möglich sind, hängt vom zuständigen Gericht und vom Verfahrensstand ab. Staatsanwaltschaft und unter bestimmten Voraussetzungen Nebenkläger können eine Überprüfung anstreben; deren Befugnisse sind nicht identisch. Bis zum Eintritt der Rechtskraft sollte deshalb geprüft werden, ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Eine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens unterliegt besonderen engen Voraussetzungen. Die bloße Unzufriedenheit mit dem Ergebnis eröffnet keine allgemeine Möglichkeit, denselben Vorwurf beliebig erneut vor Gericht zu bringen.
Kosten und Entschädigungsfragen
Bei einem Freispruch trägt grundsätzlich die Staatskasse die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Gesetzliche Ausnahmen und die genaue Reichweite erstattungsfähiger Kosten müssen jedoch berücksichtigt werden. Nicht jede privat vereinbarte Vergütung wird vollständig ersetzt. Eine Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen, etwa Untersuchungshaft, richtet sich nach eigenen gesetzlichen Voraussetzungen und Verfahrensregeln. Sie folgt daher nicht in jedem Fall automatisch aus dem Freispruch. Kostenentscheidung, Auslagenfestsetzung und mögliche Entschädigung sollten getrennt geprüft werden, damit bestehende Ansprüche rechtzeitig und vollständig geltend gemacht werden können.
Bedeutung außerhalb des Strafverfahrens
Ein Freispruch ist für den Betroffenen regelmäßig von großer persönlicher Bedeutung. Seine Auswirkungen auf arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Streitigkeiten müssen dennoch gesondert untersucht werden. Dort können andere Prüfungsmaßstäbe und eigene Tatsachenfeststellungen gelten. Das bedeutet nicht, dass das Strafurteil bedeutungslos wäre; entscheidend sind sein Inhalt und die jeweilige Rechtsfrage. Zur weiteren Verwendung sollten Urteil, Rechtskraftnachweis und Kostenentscheidung vollständig vorliegen. Wer noch laufende Folgeverfahren hat, sollte die tragenden Gründe des Freispruchs gezielt auswerten und seine weiteren Anträge darauf sachlich abstimmen.