Wann kommt eine Steuerpflicht in Betracht?
Zunächst ist zu prüfen, ob am betreffenden Ort eine wirksame Regelung zur Zweitwohnungsteuer besteht. Diese bestimmt unter anderem den Wohnungsbegriff, die steuerpflichtige Person und mögliche Ausnahmen. Ob jemand Eigentümer, Mieter oder anderweitig zur Nutzung berechtigt ist, kann unterschiedliche Nachweise erfordern. Eine ausschließlich fremdvermietete Kapitalanlage ist nicht ohne Weiteres mit einer zur eigenen Verfügung gehaltenen weiteren Wohnung gleichzusetzen. Bei wechselnder Nutzung oder einer Überlassung an Angehörige muss der tatsächliche Sachverhalt genau erfasst werden.
Wie wird der steuerliche Aufwand bemessen?
Häufig wird der Mietaufwand herangezogen. Für selbstgenutztes Eigentum können örtliche Vorschriften eine vergleichbare ortsübliche Miete vorsehen. Welche Ausstattung, Fläche und Lage dabei anzusetzen sind, richtet sich nach der einschlägigen Regelung. Ein niedriger Kaufpreis entscheidet daher nicht unmittelbar über die spätere Jahressteuer. Ebenso darf nicht beliebig zwischen Kaltmiete und einer sämtliche Betriebskosten enthaltenden Zahlung gewechselt werden. Die Behörde muss den für den konkreten Maßstab erheblichen Sachverhalt nachvollziehbar zugrunde legen.
Welche Rolle spielen beruflich veranlasste Wohnungen?
Eine berufliche Veranlassung beseitigt nicht bundesweit automatisch die Steuerpflicht. Besondere verfassungsrechtliche und örtliche Ausnahmen müssen mit ihren Voraussetzungen geprüft werden. Die Hamburger Verwaltung nennt beispielsweise eine eng bestimmte Befreiung für nicht dauernd getrennt lebende verheiratete Personen oder eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Hauptwohnung außerhalb Hamburgs, die die Zweitwohnung allein ohne ihren Ehe- oder Lebenspartner innehaben. Eine zusätzliche Wohnung für einen ledigen Berufspendler ist deshalb nicht schon aufgrund desselben beruflichen Anlasses identisch zu behandeln. Persönliche Verhältnisse und genaue Ausnahmevoraussetzungen sind entscheidend.
Warum kann ein Stufentarif rechtswidrig sein?
Das BVerwG beanstandete am 14. Dezember 2017 – 9 C 3.17 einen Tarif mit erheblichen Sprüngen zwischen Mietaufwandsstufen und einer stark degressiven Belastung innerhalb der Stufen. Personen mit nahezu gleicher Leistungsfähigkeit konnten sehr unterschiedlich besteuert werden. Die Verwaltungsvereinfachung rechtfertigte diese Ungleichbehandlungen nicht. Die klageabweisende Berufungsentscheidung wurde geändert. Das Urteil verbietet weder jede Zweitwohnungsteuer noch abstrakt jede Tarifstufe. Es verlangt eine sachgerechte Prüfung der konkreten Belastungswirkungen und ihrer Rechtfertigung.
Warum reicht eine melderechtliche Abmeldung nicht immer?
Die Aufgabe der Wohnung und die steuerliche Beendigung müssen nach dem jeweiligen Recht nachgewiesen werden. Hamburg weist ausdrücklich darauf hin, dass eine bloße Ab- oder Ummeldung bei der Meldebehörde die Mitteilung an das Finanzamt nicht ersetzt. Kündigungsbestätigung, Rückgabeprotokoll oder Unterlagen über eine anschließende Fremdvermietung können bedeutsam sein. Auch die Umwandlung zur alleinigen Hauptwohnung muss tatsächlich eingeordnet werden. Der steuerliche Endzeitpunkt ergibt sich nicht in jedem Fall allein aus dem Datum eines Formulars.
Wie könnte eine Eigentümerin die Bemessung prüfen?
Eine Eigentümerin nutzt eine kleine zusätzliche Wohnung und erhält einen Bescheid auf Grundlage einer geschätzten Miete. Sie vergleicht zunächst Wohnfläche, Ausstattung und den angesetzten Zeitraum mit den tatsächlichen Verhältnissen. Danach prüft sie den verwendeten örtlichen Bewertungsmaßstab und vorhandene Vergleichsunterlagen. Ein abweichendes privates Mietangebot widerlegt die behördliche Schätzung nicht automatisch. Entscheidend ist dessen Vergleichbarkeit. Bei erheblichen Differenzen sollten die einzelnen Rechenschritte und Sachverhaltsannahmen konkret benannt werden, statt lediglich allgemein eine zu hohe Steuer zu behaupten.
Was ist beim Vorgehen gegen einen Bescheid zu beachten?
Rechtsbehelf, Frist und zuständige Stelle können vom einschlägigen Landes- und Verfahrensrecht abhängen. Die Rechtsbehelfsbelehrung und sämtliche Bekanntgabeunterlagen gehören daher zur Prüfung. Ein allgemeines Informationsblatt zur Abgabe einer Erklärung beantwortet noch nicht, welcher Rechtsschutz gegen eine konkrete Festsetzung besteht. Für zukünftige Zeiträume sind zudem Gesetzesänderung und Anwendungsbeginn zu unterscheiden. Ein angekündigter höherer Tarif darf nicht ungeprüft als bereits geltender Satz behandelt werden; umgekehrt schützt ein alter Bescheid nicht vor jeder wirksamen Neuregelung.