Welche verfassungsrechtliche Grundlage besteht?
Artikel 105 Absatz 2a GG eröffnet den Ländern eine Gesetzgebungsbefugnis für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, soweit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Ob eine Abgabe diesem Typus entspricht, hängt nicht nur von ihrem Namen ab. Der konkret geregelte Gegenstand und seine Ausgestaltung sind entscheidend. Daraus folgt noch nicht die Rechtmäßigkeit jeder einzelnen Bemessungsregel. Steuerkompetenz, gleichheitsgerechte Belastung und Grenzen für berufliche Betätigungen betreffen unterschiedliche Prüfungsschritte. Eine Beanstandung muss deshalb den tatsächlich behaupteten Fehler präzise zuordnen.
Wer muss die Steuer anmelden und bezahlen?
Die einschlägige Regelung bestimmt den Steuerschuldner. In Hamburg trifft die Pflicht bei Spielgeräten grundsätzlich den Aufsteller, auf dessen Rechnung das Gerät betrieben wird. Für Inhaber des Aufstellorts können daneben besondere Haftungsvoraussetzungen bestehen. Ein Vertrag, der Kosten intern einem anderen Beteiligten zuweist, ändert die öffentlich-rechtliche Zuordnung nicht beliebig. Vor Aufnahme des Betriebs sollten deshalb Gerät, Standort, wirtschaftliche Rechnung und vertragliche Beteiligungen erfasst werden. Die bloße Eigentümerstellung entscheidet nicht zwingend sämtliche Fragen.
Warum ist die genaue Bemessungsgrundlage wichtig?
Spieleinsatz, Einspielergebnis und Geräteanzahl beschreiben unterschiedliche Größen. Eine Zahl aus dem Geräteausdruck darf nicht ohne Prüfung als die gesetzlich verlangte Größe übernommen werden. Insbesondere sind Aufbuchung, tatsächlicher Einsatz, Gewinn und Rückzahlung auseinanderzuhalten. Für die monatliche Anmeldung sollten sich die verwendeten Werte dem richtigen Gerät und Zeitraum zuordnen lassen. Eine gleichbleibende technische Bezeichnung garantiert nicht, dass unterschiedliche Geräte dasselbe messen. Technische Unterlagen und die konkrete steuerliche Definition müssen daher gemeinsam ausgewertet werden.
Was entschied das BVerwG zum Spieleinsatz?
Das BVerwG entschied am 10. Dezember 2009 – 9 C 13.08, dass eine Bemessung nach dem Spieleinsatz den Typus einer Aufwandsteuer grundsätzlich wahren kann. Es hob die gegenteilige Berufungsentscheidung auf und verwies die Sache zurück. Weitere tatsächliche Feststellungen unter anderem zur gleichheitsgerechten Belastung und einer möglichen erdrosselnden Wirkung waren erforderlich. Das Urteil erklärte deshalb nicht abschließend jede Regel der betreffenden Satzung für verfassungsgemäß. Ein grundsätzlich geeigneter Maßstab und seine rechtmäßige konkrete Anwendung sind verschiedene Fragen.
Welche praktische Bedeutung haben Anmeldungszeiträume?
Für Hamburger Spielgeräte entsteht die Steuer nach der aktuellen Verwaltungsinformation mit Ablauf des Kalendermonats; Anmeldung und Zahlung sind grundsätzlich bis zum zehnten Tag des Folgemonats vorgesehen. Eine Änderung von Gerätebestand oder Steuerbetrag kann neue Angaben erfordern. Die Steueranmeldung besitzt rechtliche Festsetzungswirkungen und ist kein bloßer unverbindlicher Umsatzbericht. Wer nur auf eine spätere Rechnung der Behörde wartet, kann deshalb die eigene Erklärungspflicht übersehen. Für andere Orte müssen deren eigene Vorschriften gesondert festgestellt werden.
Wie könnte eine fehlerhafte Anmeldung auffallen?
Ein Aufsteller entdeckt, dass ein Geräteexport rückerstattete Guthaben anders behandelt als bisher angenommen. Er prüft zuerst, welche Größe das betreffende Steuergesetz tatsächlich verlangt. Anschließend werden Gerätedokumentation, Originalausdruck und abgegebene Monatsanmeldung verglichen. Eine nachträgliche Korrektur darf nicht bloß eine gewünschte niedrigere Zahl behaupten, sondern muss den konkreten Berechnungsfehler erklären. Ob zusätzlich Verfahrensfristen oder andere Erklärungspflichten berührt sind, hängt vom Einzelfall ab. Der unveränderte steuerliche Datensatz sollte als Ausgangsbeleg erhalten bleiben.
Welche Grenzen gelten bei hohen Belastungen?
Die Steuer darf die einschlägigen verfassungsrechtlichen Grenzen nicht überschreiten. Die persönliche Unwirtschaftlichkeit eines einzelnen Betriebs beweist für sich genommen aber noch keine allgemein erdrosselnde Wirkung. Für eine sachgerechte rechtliche Prüfung sind konkrete Zahlen, betriebliche Ursachen und die örtlichen Verhältnisse bedeutsam. Ein Argument zur Steuerhöhe ersetzt zudem keine fristgerechte Reaktion gegen die betreffende Festsetzung. Erlaubnisrechtliche Anforderungen laufen daneben weiter. Eine erfolgreiche steuerliche Einwendung erlaubt nicht automatisch den Betrieb eines sonst unzulässigen Spielgeräts.