Rechtsglossar · Steuerrecht

Säumniszuschlag

Ein Säumniszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung, die bei verspäteter Zahlung einer fälligen Steuer nach den Voraussetzungen des § 240 AO entsteht.

Wofür werden Säumniszuschläge erhoben?

Säumniszuschläge knüpfen an eine verspätete Zahlung an. Sie sollen die rechtzeitige Entrichtung fälliger Steuern fördern und entstehen grundsätzlich kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen des § 240 AO vorliegen. Eine vorherige Mahnung ist dafür regelmäßig nicht erforderlich. Anders als bei einer Sanktion wegen Steuerhinterziehung muss kein entsprechender Vorsatz festgestellt werden. Auch ein unbeabsichtigtes Zahlungsversäumnis kann daher Folgen haben. Ob die Steuer zutreffend berechnet wurde und ob ein Säumniszuschlag entstanden ist, sind zunächst verschiedene Fragen im steuerlichen Verfahren.

Wie wird der Zuschlag berechnet?

§ 240 AO sieht für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Zuschlag von einem Prozent des rückständigen Steuerbetrags vor. Dieser Betrag wird zuvor auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet. Ein angebrochener weiterer Monat kann somit einen zusätzlichen Zuschlag auslösen; eine tagesgenaue Verzinsung findet nicht statt. Auf steuerliche Nebenleistungen selbst entstehen keine Säumniszuschläge. Für eine Kontrolle benötigt man die ursprüngliche Fälligkeit, den jeweils offenen Steuerbetrag sowie den steuerlich maßgeblichen Zeitpunkt und die Zuordnung späterer Zahlungen.

Fälligkeit, Zahlungstag und Schonfrist

Die Säumnis tritt nicht ein, bevor die Steuer festgesetzt oder angemeldet ist. Maßgeblich ist außerdem, wann die Zahlung nach § 224 AO als erfolgt gilt; das Datum eines selbst erteilten Überweisungsauftrags reicht dafür nicht stets aus. § 240 Absatz 3 AO enthält grundsätzlich eine dreitägige Zahlungsschonfrist, allerdings mit gesetzlich geregelten Ausnahmen für bestimmte Zahlungsformen. Diese Schonfrist verschiebt die eigentliche Fälligkeit nicht. Banklaufzeiten, Wochenenden und Feiertage sind deshalb anhand der jeweils einschlägigen Fristenregeln zu beurteilen, statt pauschal zusätzliche Tage einzuplanen.

Abgrenzung zu Zinsen und Verspätungszuschlägen

Ein Verspätungszuschlag betrifft die verspätete Abgabe einer Erklärung, während der Säumniszuschlag die Zahlung betrifft. Steuerliche Zinsen folgen wiederum eigenen Tatbeständen, etwa bei bestimmten Nachforderungen oder einer Stundung. Mehrere Nebenleistungen können deshalb nebeneinander relevant werden. Ein erfolgreicher Einspruch gegen die Steuerfestsetzung beseitigt bereits verwirkte Säumniszuschläge nach § 240 AO nicht automatisch. Wer die Zahlung wegen inhaltlicher Einwendungen zurückhalten möchte, muss daher rechtzeitig prüfen, ob eine Aussetzung der Vollziehung oder eine andere zulässige Regelung beantragt und tatsächlich gewährt werden kann.

Wie lässt sich die Forderung überprüfen?

Bei Streit über Entstehung oder Höhe kommt ein Abrechnungsbescheid nach § 218 Absatz 2 AO in Betracht. Dabei können beispielsweise Zahlungseingänge, Verrechnungen oder die zugrunde gelegten Zeiträume überprüft werden. Davon zu unterscheiden ist ein Billigkeitserlass nach § 227 AO. Er betrifft besondere Umstände, unter denen eine an sich entstandene Forderung nicht erhoben werden soll. Ein bloßer Hinweis auf finanzielle Schwierigkeiten führt nicht automatisch zum Erlass. Erforderlich ist eine begründete Prüfung der konkreten persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründe.

Rechtsprechung zur gesetzlichen Höhe

Der BFH entschied im Urteil vom 23. August 2022, VII R 21/21, dass gegen die gesetzliche Höhe der Säumniszuschläge auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden. Dabei sind Säumniszuschläge von der Verzinsung nach § 233a AO zu unterscheiden. Aussagen zur Verfassungswidrigkeit bestimmter Steuerzinsen lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres übertragen. Das Urteil beantwortet allerdings nicht jede individuelle Frage zur Entstehung oder zu einem möglichen Erlass. Fehlerhafte Zahlungszuordnungen und besondere Billigkeitsumstände bleiben gesondert zu untersuchen.

Was Betroffene praktisch beachten sollten

Zunächst sollten Bescheid, Fälligkeit, Kontoauszüge und Buchungsübersicht miteinander abgeglichen werden. Bei mehreren offenen Forderungen ist die Zuordnung einer Zahlung besonders wichtig. Einwendungen gegen die Steuer und gegen die Abrechnung müssen eindeutig bezeichnet werden, damit das richtige Verfahren geführt wird. Bei einem vorhersehbaren Liquiditätsengpass sollte rechtzeitig über eine Stundung entschieden werden; ein Antrag allein schützt nicht vor weiteren Folgen. Auch während einer Auseinandersetzung sind neue Fälligkeiten im Blick zu behalten, weil andernfalls zusätzliche Rückstände mit eigenen Säumniszuschlägen entstehen können.

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