Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes
Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid verhindert grundsätzlich nicht dessen Vollziehung. Die Steuer kann trotz des laufenden Streits fällig bleiben. Die Aussetzung der Vollziehung, häufig AdV genannt, kann diese Durchsetzung vorläufig ganz oder teilweise aufhalten. Sie entscheidet jedoch nicht abschließend, ob der Bescheid rechtmäßig ist. Das Hauptsacheverfahren läuft eigenständig weiter. Wer eine AdV erhält, darf deshalb weder die Einspruchsbegründung noch weitere Fristen vernachlässigen. Umfang und Dauer ergeben sich aus der konkreten Aussetzungsentscheidung und ihren möglichen Bedingungen.
Gesetzliche Voraussetzungen
Nach § 361 AO soll auf Antrag ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen. Daneben kommt eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte in Betracht. Für ernstliche Zweifel muss die Fehlerhaftigkeit noch nicht abschließend bewiesen sein. Eine lediglich pauschale Behauptung genügt jedoch nicht. Tatsachen und rechtliche Argumente sollten so dargestellt werden, dass die Behörde den Streitpunkt überschlägig prüfen kann. Bei einer Härtebegründung sind die konkreten wirtschaftlichen Folgen und verfügbaren Nachweise entscheidend.
Antrag und Umfang
Der Antrag sollte den betroffenen Bescheid, den streitigen Betrag und die gewünschte Dauer bezeichnen. Bei teilweise unstreitigen Steuern ist regelmäßig nur der tatsächlich streitige Teil betroffen. Sind Beträge bereits gezahlt oder beigetrieben worden, kann statt einer Aussetzung die Aufhebung der Vollziehung in Betracht kommen. Hierfür gelten ebenfalls gesetzliche Grenzen. Der bloße Eingang des Antrags stoppt die Vollziehung nicht automatisch. Bei unmittelbar bevorstehenden Maßnahmen muss daher geklärt werden, ob eine ausdrückliche Zwischenentscheidung oder weiterer vorläufiger Rechtsschutz erforderlich ist.
Sicherheitsleistung und wirtschaftliche Lage
Die Aussetzung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Damit soll das Risiko abgesichert werden, dass eine später bestätigte Steuerforderung nicht mehr durchgesetzt werden kann. Ob Sicherheit erforderlich und zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Geeignete Angaben können Vermögensübersichten, Liquiditätsplanungen und Nachweise über Finanzierungsmöglichkeiten sein. Wer sich gegen eine Sicherheitsanforderung wendet, sollte seine Lage konkret darlegen. Die bloße Erklärung, eine Sicherheit nicht leisten zu können, beantwortet noch nicht die Fragen nach Gefährdung, Zumutbarkeit und effektivem Rechtsschutz.
Gerichtliches Verfahren
Lehnt das Finanzamt den Antrag ab, kann unter den Voraussetzungen des § 69 FGO das Finanzgericht angerufen werden. Regelmäßig muss zunächst die Finanzbehörde mit dem Aussetzungsbegehren befasst werden; das Gesetz kennt Ausnahmen. Das Gericht prüft die Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes eigenständig. Bei Grundlagen- und Folgebescheiden ist außerdem der richtige Angriffspunkt zu bestimmen. Einwendungen gegen verbindliche Grundlagen müssen grundsätzlich im dafür vorgesehenen Verfahren erhoben werden. Die Aussetzung eines Grundlagenbescheids kann Auswirkungen auf die Vollziehung eines darauf beruhenden Folgebescheids haben.
Rechtsprechung zu Folgebescheiden
Der BFH befasste sich im Beschluss vom 24. Mai 2023, X B 22/22, mit der Sicherheitsleistung bei Aussetzung eines Folgebescheids. Wurde eine Sicherheit im Verfahren über den Grundlagenbescheid nicht ausdrücklich ausgeschlossen, konnte darüber beim Folgebescheid eigenständig entschieden werden. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Aussetzung mehrerer miteinander verbundener Bescheide nicht automatisch identische Bedingungen haben muss. Deshalb sollten sämtliche Aussetzungsentscheidungen im Zusammenhang gelesen werden. Besonders die Formulierung zur Sicherheitsleistung kann für die weitere Zahlungslage von erheblicher Bedeutung sein.
Folgen und Abgrenzung zur Stundung
Die AdV ist auf einen rechtlichen Streit über die angefochtene Entscheidung ausgerichtet. Eine Stundung betrifft dagegen die zeitliche Erfüllung eines Zahlungsanspruchs bei den dafür vorgesehenen Voraussetzungen. Beide Instrumente sind nicht beliebig austauschbar. Bleibt der Rechtsbehelf endgültig erfolglos, können für ausgesetzte Beträge nach den gesetzlichen Regeln Aussetzungszinsen entstehen. Deshalb ist neben der vorläufigen Liquiditätsentlastung auch die spätere Belastung zu bedenken. Endet die Aussetzung, muss rechtzeitig geklärt werden, wann zu zahlen ist oder ob weitere rechtliche Schritte zulässig sind.