Notarielles Testament

Rechtsglossar · Erbrecht

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament ist eine öffentliche Verfügung von Todes wegen, die unter Mitwirkung eines Notars errichtet wird. Der Notar unterstützt bei der rechtlichen Gestaltung und dokumentiert die Erklärung in der gesetzlich vorgesehenen Form. Das kann unklare Regelungen und spätere Nachweisprobleme vermeiden, beseitigt aber nicht sämtliche denkbaren Streitfragen über die Erbfolge.

Wie erfolgt die Errichtung?

Nach § 2232 BGB kann der Erblasser seinen letzten Willen gegenüber dem Notar erklären oder eine Schrift mit der Erklärung übergeben, dass diese seinen letzten Willen enthält. Die Schrift darf offen oder verschlossen übergeben werden und muss nicht eigenhändig geschrieben sein. Für bestimmte Personengruppen bestehen besondere Anforderungen. Die notarielle Form unterscheidet sich damit deutlich vom vollständig handschriftlichen Einzeltestament. Eine bloße Beglaubigung einer Unterschrift unter einem ansonsten formwidrigen privaten Text ist nicht ohne Weiteres dasselbe wie die ordnungsgemäße Errichtung eines öffentlichen Testaments.

Was wird inhaltlich geklärt?

Zu prüfen sind insbesondere Erbeinsetzung, Quoten, Vermächtnisse, Ersatzbegünstigte und gegebenenfalls Testamentsvollstreckung. Frühere Testamente, Erbverträge und Bindungen aus gemeinschaftlichen Verfügungen müssen berücksichtigt werden. Auch Pflichtteilsrechte verschwinden nicht durch notarielle Beurkundung. Der Notar benötigt deshalb zutreffende Angaben zu Familie und Vermögen. Bei Unternehmen oder Auslandsbezügen kann eine vertiefte Abstimmung erforderlich sein. Die rechtssichere Form ist ein wesentlicher Baustein; sie ersetzt jedoch keine vollständigen tatsächlichen Informationen und keine gesondert notwendige steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Prüfung.

Verwahrung und spätere Eröffnung

Öffentliche Testamente werden grundsätzlich in besondere amtliche Verwahrung gebracht und ihre Verwahrangaben registriert. Dadurch soll die Verfügung im Erbfall zuverlässig aufgefunden und vom Nachlassgericht eröffnet werden. Die Eröffnung bestätigt allerdings nicht abschließend, dass jede Klausel wirksam ist oder die Erbfolge unstreitig feststeht. Sie macht den Beteiligten den Inhalt in der vorgesehenen Weise bekannt. Bei späteren Änderungen sollte außerdem geklärt werden, wie sich die neue Regelung zu vorhandenen Urkunden verhält und welche Bindungen einer gewünschten Neugestaltung entgegenstehen können.

BGH-Urteil zum Erbnachweis bei Banken

Der Bundesgerichtshof entschied am 7. Juni 2005, XI ZR 311/04, dass ein eröffnetes öffentliches Testament regelmäßig als Nachweis der Erbfolge gegenüber einer Bank genügen kann. Ein Erbschein darf nicht ausnahmslos verlangt werden, wenn die Erbenstellung bereits ausreichend belegt ist. Das kann zusätzliche Kosten vermeiden. Ob der Nachweis im Einzelfall genügt, hängt jedoch von seiner Aussagekraft und möglichen konkreten Zweifeln ab. Besondere gesetzliche Anforderungen anderer Stellen sind zusätzlich zu beachten; das Urteil regelt nicht sämtliche denkbaren Register- und Nachweisverfahren.

Kosten und spätere Änderungen

Notar- und Verwahrkosten richten sich nach den gesetzlichen Gebührenregeln und dem maßgeblichen Geschäftswert. Ein Vergleich sollte berücksichtigen, dass die Urkunde später gegebenenfalls einen zusätzlichen Erbschein entbehrlich machen kann. Änderungen sind bei einem frei widerruflichen Testament grundsätzlich möglich, müssen aber die jeweils erforderliche Form wahren. Die Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus amtlicher Verwahrung kann gesetzlich als Widerruf wirken. Deshalb sollte eine Urkunde nicht lediglich zur privaten Aufbewahrung zurückverlangt werden, ohne die rechtlichen Folgen dieses Schritts zuvor zu klären.

Welche Vorbereitung erleichtert die Gestaltung?

Sinnvoll sind eine Übersicht über Angehörige, Vermögen, Schulden und bereits errichtete Verfügungen. Ebenso sollte feststehen, was bei Vorversterben eines Begünstigten gelten soll. Bei komplizierten Familienverhältnissen helfen konkrete Zielbeschreibungen mehr als unpassende Mustersätze. Nach der Beurkundung lohnt eine erneute Prüfung bei wesentlichen Veränderungen wie Heirat, Scheidung, Geburt oder Unternehmensverkauf. Eine notarielle Urkunde bleibt nicht allein wegen ihrer Form dauerhaft auf jede veränderte Lebenslage zugeschnitten; entscheidend ist, ob ihr Inhalt weiterhin dem tatsächlichen Willen entspricht.

Rechtsprechung und Rechtsgrundlagen

← Alle Begriffe im Erbrecht