Rechtsglossar · Erbrecht

Erbfall

Der Erbfall ist der Tod eines Menschen und damit der Zeitpunkt, in dem dessen Vermögen grundsätzlich als Ganzes auf einen oder mehrere Erben übergeht. Diese Gesamtrechtsnachfolge folgt aus § 1922 BGB. Sie tritt kraft Gesetzes ein; eine Testamentseröffnung oder ein später ausgestellter Erbschein löst den Erbfall nicht erst aus.

Was gehört zum Nachlass?

Zum Nachlass gehören grundsätzlich übertragbare Vermögenspositionen, etwa Eigentum, Bankguthaben, Forderungen und Beteiligungen, aber auch Verbindlichkeiten. Nicht jede persönliche Rechtsposition ist vererblich. Höchstpersönliche Rechte und vertragliche Sonderregeln müssen gesondert betrachtet werden. Außerdem können Vermögenswerte außerhalb des Nachlasses unmittelbar anderen Personen zustehen, beispielsweise aufgrund einer wirksamen Bezugsberechtigung. Deshalb sollte zwischen dem Vermögen des Verstorbenen, dem Nachlass und selbständigen Ansprüchen Dritter unterschieden werden. Allein der Zugriff auf ein Konto oder eine bestehende Vollmacht beantwortet noch nicht, wem das Guthaben nach dem Tod rechtlich zusteht.

Wer wird mit dem Tod Erbe?

Die Erbfolge richtet sich vorrangig nach einer wirksamen letztwilligen Verfügung, insbesondere Testament oder Erbvertrag. Soweit eine solche Regelung fehlt, greift die gesetzliche Erbfolge. Mehrere Erben bilden grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Ein Vermächtnis verschafft dagegen regelmäßig nur einen Anspruch gegen den Beschwerten und macht den Bedachten nicht zum Erben. Auch Pflichtteilsberechtigung und Erbenstellung sind auseinanderzuhalten. Welche Stellung eine Person erhält, lässt sich daher erst nach Prüfung der familiären Verhältnisse und aller maßgeblichen Verfügungen zuverlässig bestimmen.

Warum ist der Zeitpunkt wichtig?

Der Todeszeitpunkt ist unter anderem für die Zusammensetzung und Bewertung des Nachlasses bedeutsam. Viele rechtliche Fragen knüpfen daran an, ohne dass jede Frist ausnahmslos an diesem Tag beginnt. Die Ausschlagungsfrist beträgt beispielsweise regelmäßig sechs Wochen und setzt grundsätzlich Kenntnis vom Erbanfall und Berufungsgrund voraus. Bei testamentarischer Berufung beginnt sie nicht vor der gerichtlichen Bekanntgabe der Verfügung; für bestimmte Auslandsfälle gelten sechs Monate. Eine pauschale Berechnung sämtlicher Fristen allein ab Sterbedatum kann deshalb in beide Richtungen zu Fehlern führen.

BGH-Urteil zum digitalen Nachlass

Der Bundesgerichtshof entschied am 12. Juli 2018, III ZR 183/17, dass der Nutzungsvertrag eines sozialen Netzwerks grundsätzlich auf die Erben übergeht. Im konkreten Fall umfasste dies den Zugang zum Benutzerkonto und seinen Kommunikationsinhalten. Der digitale Charakter des Kontos verhinderte die erbrechtliche Nachfolge somit nicht. Das Urteil erlaubt jedoch weder beliebige technische Zugangsumgehungen noch die freie Veröffentlichung privater Nachrichten. Ob ein Zugangsanspruch besteht und wie erhaltene Informationen anschließend verwendet werden dürfen, sind unterschiedliche Fragen.

Erste Schritte nach einem Todesfall

Vorhandene Testamente müssen dem Nachlassgericht abgeliefert werden. Wichtige Unterlagen sollten gesichert und Vermögenswerte sowie erkennbare Schulden erfasst werden. Wer unsicher ist, ob er die Erbschaft behalten möchte, sollte mögliche Annahmehandlungen und die Ausschlagungsfrist prüfen, bevor er über Nachlassgegenstände verfügt. Eine Bestattungspflicht folgt nicht automatisch allein aus der Erbenstellung; hierfür können eigenständige Regeln maßgeblich sein. Auch laufende Verträge enden durch den Tod keineswegs sämtlich automatisch. Kündigungsrechte, Mitteilungspflichten und fortbestehende Zahlungen benötigen eine gesonderte Sichtung.

Welche Unterlagen helfen bei der Klärung?

Nützlich sind Sterbeurkunde, Verfügungen von Todes wegen, Angaben zu Angehörigen, Bankunterlagen, Verträge und eine erste Schuldenübersicht. Bei Auslandsbezug ist zusätzlich zu prüfen, welches Erbrecht anwendbar ist. Der Besitz eines deutschen Kontos allein beantwortet diese Frage nicht. Eine geordnete Bestandsaufnahme hilft, Fristen zu erkennen, Nachweise vorzubereiten und Haftungsrisiken einzuordnen. Sie sollte zeitnah beginnen, auch wenn noch nicht sämtliche Werte feststehen oder ein Erbscheinsverfahren abgeschlossen ist. Bekannte Zugangsdaten sollten vertraulich gesichert und gegenüber Anbietern nur auf rechtmäßiger Grundlage verwendet werden.

Rechtsprechung und Rechtsgrundlagen

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