Warum auch Onlineverträge zum Nachlass gehören
Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge gehen vererbliche Rechte und Pflichten grundsätzlich mit dem Tod auf die Erben über. Das kann auch Vertragsbeziehungen mit digitalen Diensten erfassen. Ein Konto verschwindet rechtlich daher nicht allein deshalb, weil sein Inhaber verstorben ist. Gleichzeitig sind nicht alle digitalen Positionen gleich zu behandeln: Persönlich gebundene Leistungen, Lizenzbedingungen und gesetzliche Grenzen können eine besondere Prüfung verlangen. Das Eigentum am Smartphone beantwortet beispielsweise nicht automatisch, welche Nutzungsrechte an darüber bezogenen Inhalten bestehen oder welche Forderungen ein Anbieter noch geltend machen kann.
Rechtsprechung zum Konto in einem sozialen Netzwerk
Der Bundesgerichtshof entschied am 12. Juli 2018 – III ZR 183/17, dass der Nutzungsvertrag eines sozialen Netzwerks grundsätzlich auf die Erben übergeht. Im entschiedenen Fall konnten diese Zugang zum Benutzerkonto und zu den dort vorgehaltenen Kommunikationsinhalten verlangen. Weder der höchstpersönliche Charakter einzelner Nachrichten noch die geprüften datenschutzrechtlichen Einwände schlossen diesen erbrechtlichen Zugang aus. Das Urteil begründet jedoch keine freie Befugnis, fremde Zugangssperren technisch zu umgehen oder sämtliche gefundenen Inhalte zu veröffentlichen. Zugangsanspruch und spätere Nutzung der Daten bleiben getrennte Fragen.
Welche Nachweise Anbieter verlangen können
Erben sollten den vorgesehenen Nachlasskontakt des jeweiligen Dienstes nutzen und den Todesfall sowie ihre Berechtigung belegen. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt vom Anbieter und der konkreten Erbfolge ab. In Betracht kommen Sterbeurkunde, eröffnetes Testament und Erbschein. Bei mehreren Erben ist außerdem zu klären, wer für die Gemeinschaft handelt. Eine allgemeine Vollmacht aus der Familie ersetzt nicht ohne Weiteres den Erbnachweis. Dokumentieren Sie Anträge und Antworten, insbesondere wenn ein Konto nur in einen Gedenkzustand versetzt wird oder ein Anbieter die vollständige Auskunft verweigert.
Zugang bedeutet nicht unbegrenzte Veröffentlichung
Nachrichten und gespeicherte Dateien können zugleich Rechte lebender Personen berühren. Aus der erbrechtlichen Zugangsberechtigung folgt daher kein pauschales Recht zur öffentlichen Verbreitung privater Kommunikation. Auch Urheberrechte, Geheimhaltungsabreden und geschäftliche Interessen können relevant sein. Beim Umgang mit einem beruflich genutzten Konto sind zusätzliche Verpflichtungen zu prüfen. Sichern Sie erforderliche Informationen geordnet und beschränken Sie ihre Weitergabe auf den jeweiligen Zweck. Eine vorschnelle Löschung kann umgekehrt Belege für Forderungen, Verträge oder Vermögenswerte unwiederbringlich beseitigen und die Nachlassabwicklung erschweren.
Laufende Verträge und digitale Vermögenswerte erfassen
Kostenpflichtige Abonnements, Domains und andere Onlineverträge sollten auf Fortbestand und Kündigungsmöglichkeiten geprüft werden. Der Todesfall beendet nicht jede Zahlungspflicht automatisch. Bei digitalen Guthaben und Kryptovermögenswerten ist zusätzlich zwischen rechtlicher Berechtigung und tatsächlicher Zugriffsmöglichkeit zu unterscheiden. Ein bestehender Anspruch verschafft verlorene technische Schlüssel nicht von selbst zurück. Halten Sie deshalb Vertragsdaten, verfügbare Nachweise und relevante Fristen zusammen. Änderungen an zentralen E-Mail-Konten sollten erst erfolgen, wenn ihre Bedeutung für Rechnungen, weitere Konten und die Wiederherstellung von Zugangsdaten überblickt werden kann.
Vorsorge erleichtert die spätere Abwicklung
Eine aktuelle Übersicht wichtiger Konten und klare Anweisungen für den Todesfall können die Suche erheblich erleichtern. Zugangsdaten sollten sicher verwahrt und nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden. Im Testament stehen sensible Passwörter häufig ungünstig, weil es eröffnet und Beteiligten bekannt gemacht wird. Sinnvoll ist eine getrennte, regelmäßig gepflegte Zugangslösung. Vollmachten und konkrete Wünsche zur Löschung oder Sicherung sollten miteinander abgestimmt sein, damit rechtliche Befugnisse und praktische Zugriffsmöglichkeiten zusammenpassen.