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WZG§4UpaepBek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR119260991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5481a4f192617fb88e380106291bf7bd7d33ce00559acdd62548cdb14dbaae6a

XML-Quelle beim Herausgeber

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