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WZG§4NLDBek 1975

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR029110975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ec3b5ef765784fe5f29e8d6e3a98e79273474735e67f6c035ff90bbfc20ce672

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