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WZG§4NLDBek 1972

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012030972

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d13b5a89cf332a7c8d89ee4229b0547fc6f81d180f156472ae68ad6e554707df

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