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WZG§4MLTBek 2

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018900972

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): da0e0fc640bac797bbf96b95be5841a759b8a9e40491869418f9ff6a0f0ba578

XML-Quelle beim Herausgeber

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