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WZG§4FRABek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014160968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 464f66f01c0e9da9b24642853c47018120a4f9e110f6f185b34195e2d87aa08c

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