Zum Gesetzesinhalt

WZG§4ESARIPOBek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR105860980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 58f2d6886b430c958fc0af5584073f62af30c530d5f1619b23e5ee67a316378d

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis