Zum Gesetzesinhalt

WZG§4EPO/EPABek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019990979

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6aaed2f46af1019cbe39170f67fa0723a52f9d018b3a5db00c30ada8c194a08f

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis