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WZG§35VCTBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000120983

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e1ca772907c3a168498125144bec2a0d293142c0b64f1141d512962f2109a5ea

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