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WZG§35LUXBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007160962

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e57903effe5ba5ea93e646f3cacbb954abc067c5ad97d4e89d9a1977d0be0a2f

XML-Quelle beim Herausgeber

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