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WZG§35LIEBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005160966

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 650e7ac850ae7ab974095306e9f7768e7c6efee08de0278263f459b001c32879

XML-Quelle beim Herausgeber

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