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WZG§35KAIMBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014730979

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 24254b3c4d378a625360fb630f7f3e21e6db19f5c2f350ad4c51fd9dbecaa624

XML-Quelle beim Herausgeber

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