Zum Gesetzesinhalt

WZG§35JAMBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003270966

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 892ce86ff17e64ce5819014b2da7f4ce2b6e802af679633e5eeb58e3cb04d2de

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis