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WZG§35ITABek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR102350962

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cd8a1175a80504f677eb75ee627c7d2c7e11df373bde8d6cb3dd0f94cd269c20

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