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WZG§35ISRBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003210960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d4695ee64eafc54b773b826305f0f3085758c630338d27a3aab051f9a861a78a

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