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WZG§35ISLBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015920969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e1359a88e70828039ae6edfe054ceee6c0412d772478d169af6829d42bbdf2c

XML-Quelle beim Herausgeber

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