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WZG§35IRLBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR200060938

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dd8846250a75ee5a8ba4c7e85d96af7838eb6a415426ff8fdc3553ce46e03284

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