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WZG§35IRABek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR118300957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 514d9d477a5c8bc81a00dc847ef94ea23e2b8e681b704af065a586e4afda5019

XML-Quelle beim Herausgeber

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