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WZG§35IDNBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR106040958

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6addaab085fd8282a04e5886ef426ae7e867c3d586578f8f531e9a8240fae6a7

XML-Quelle beim Herausgeber

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