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WZG§35GRLBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR100580956

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 350700dcf882efb18980c5b77a99f93dacb6fbf1ff09de12f4b8d16db4c6075a

XML-Quelle beim Herausgeber

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