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WZG§35GBRBek 1986

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108630986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e13fe748add6a694161b6f8b1db4ae2dce49f71c961ce3b37a835ba8d70190b

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