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WZG§35GBRBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR201080937

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 52475c2fb2fbea5204a9a8a92ce4a5fc78256f362484b5ddf8aa402682975928

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