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WZG§35CHNBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR908400967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 46e932e5b7353edd35306d4b4f6daa4e1f7856ff114505acda602ea50865ffbb

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