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WZG§35CANBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR200480938

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0cf09fb29c3ea726c109131e07f3d824838ff2329b2c12d416cb2df8bd5f16fa

XML-Quelle beim Herausgeber

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