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WZG§35BRBBek 1983

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR113690983

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c1284561e16e0b9462c2ba3730061dab6872ca208098ad7f82f92803c20b6983

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