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WZG§35BRABek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR103680981

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6552a124cd687e3ead68be5781d92349d6050cf81416a83a7236446828b38032

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