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WZG§35AUSBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR300450938

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f43456b53c6746b517a09be4977d0a46cbf8aa7bd57a187f9ce7a59281bb0d25

XML-Quelle beim Herausgeber

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