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WZG§35ARGBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004870964

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 96b6061854a6ecbc2ba0ae50beeb82181db359ec02c4196e6307c3bbb5534a19

XML-Quelle beim Herausgeber

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