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WZG§35AFGBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108400967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17bd823f08b8b8f7100a7cb27575b6f4c32798fc0c32ce80e90edba95ded609b

XML-Quelle beim Herausgeber

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