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WZG§35Abs4Bek 1988-03-09

Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003510988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f14cc88fefa225534a6d3bd90a6b1b5fbe59c114798bfb56127f30fb53ece77

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