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WpÜGAnwendV

Verordnung über die Anwendbarkeit von Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR169800006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1986bab04a1ed4e9cdf0e93fabc0c81452bb2ab54c5c2199b2a0e67f0567b4e1

XML-Quelle beim Herausgeber

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