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WindBG

Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 12.8.2025 I Nr. 189

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR135310022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bca765f0512c717ae34ae90b0d908f079b1b3238ac2ecde8da2a973d0b900f2a

XML-Quelle beim Herausgeber

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