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Allgemeine Hinweise

Gesetz betreffend den Ausbau der deutschen Wasserstraßen und die Erhebung von Schiffahrtsabgaben

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Überschrift: In Kraft getreten am 1.5.1912 gem. V v. 29.4.1912 S. 259; das Gesetz ist mit Rücksicht auf die bevorstehende Neuregelung nur mit der Überschrift aufgenommen gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011370911

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6f943e3912a475fd82e3395854d98ce9453d9583eae414b123c36120c5ff7ab5

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