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TELEKOMErnAnO

I.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert am 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -
den Präsidenten/den Präsidentinnen
der Oberpostdirektionen,
des Fernmeldetechnischen Zentralamtes und
des Zentralamtes für Mobilfunk
den Leitern/den Leiterinnen
des Fachbereichs Post und Telekommunikation in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
sowie den Rektoren/den Rektorinnen
der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004370990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 536780f5dd89126343e6934af5aa1e499697cfac1fa3c4d8ba6b70f31654c518

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