TechKontrollV
Anlage 3(zu § 10 Absatz 1) Muster des Formulars für den Bericht an das Bundesamt für Logistik und Mobilität über die Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge und über Verstöße und Maßnahmen bei festgestellten technischen Mängeln
Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
| Berichterstattendes Land: .......... | Bundespolizei/Zollverwaltung: .......... |
| Zulassungsstaat: .......... | Zeitraum: von .......... bis .......... |
| Fahrzeug- klasse | N2 | N3 | O3 | O4 | M2 | M3 | Tb | Andere Fahr- zeugklassen | Insgesamt | ||||||||||
| Anzahl kontrollierter Fahrzeuge | Anzahl von Untersagungen der Weiterfahrt | Anzahl kontrollierter Fahrzeuge | Anzahl von Untersagungen der Weiterfahrt | Anzahl kontrollierter Fahrzeuge | Anzahl von Untersagungen der Weiterfahrt | Anzahl kontrollierter Fahrzeuge | Anzahl von Untersagungen der Weiterfahrt | Anzahl kontrollierter Fahrzeuge | Anzahl von Untersagungen der Weiterfahrt | Anzahl kontrollierter Fahrzeuge | Anzahl von Untersagungen der Weiterfahrt | Anzahl kontrollierter Fahrzeuge | Anzahl von Untersagungen der Weiterfahrt | Anzahl kontrollierter Fahrzeuge | Anzahl von Untersagungen der Weiterfahrt | Anzahl kontrollierter Fahrzeuge | Anzahl von Untersagungen der Weiterfahrt | ||
| Gesamt | |||||||||||||||||||
| Mängel im Einzelnen | |||||||||||||||||||
| Kontrolliert | Nicht vorschriftsmäßig | Kontrolliert | Nicht vorschriftsmäßig | Kontrolliert | Nicht vorschriftsmäßig | Kontrolliert | Nicht vorschriftsmäßig | Kontrolliert | Nicht vorschriftsmäßig | Kontrolliert | Nicht vorschriftsmäßig | Kontrolliert | Nicht vorschriftsmäßig | Kontrolliert | Nicht vorschriftsmäßig | Kontrolliert | Nicht vorschriftsmäßig | ||
| (0) | Identifizie- rung | ||||||||||||||||||
| (1) | Brems- anlage | ||||||||||||||||||
| (2) | Lenkung | ||||||||||||||||||
| (3) | Sicht | ||||||||||||||||||
| (4) | Lichtanlage und Elektrik | ||||||||||||||||||
| (5) | Achsen, Räder, Reifen, Aufhän- gung | ||||||||||||||||||
| (6) | Fahrgestell und am Fahrgestell befestigte Teile | ||||||||||||||||||
| (7) | Sonstige Geräte ein- schließlich Fahrten- schreiber und Geschwin- digkeits- begrenzer | ||||||||||||||||||
| (8) | Umwelt- belastung durch Emissionen und Aus- tritt von Kraftstoff und/oder Öl | ||||||||||||||||||
| (9) | Zusatztests für M2/M3 | ||||||||||||||||||
| (10) | Ladungs- sicherung | ||||||||||||||||||
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR077400003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ab0279e95bfa6b0c588fe498e5cbb26ec3c4c6019d60c24d25678177f2986425