Zum Gesetzesinhalt

StVZO

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2024 I Nr. 191

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR067910012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3a63ddd978776d87dc25c519481d1f8b13089730864681ce8aee2db0c91037a

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

§ 64Lenkeinrichtung, sonstige Ausrüstung und Bespannung§ 64aEinrichtungen für Schallzeichen§ 64bKennzeichnung§ 65Bremsen§ 66Rückspiegel§ 66aLichttechnische Einrichtungen§ 67Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern§ 67aLichttechnische Einrichtungen an FahrradanhängernC. Durchführungs-,Bußgeld- und Schlussvorschriften§ 68Zuständigkeiten§ 69(weggefallen)§ 69aOrdnungswidrigkeiten§ 69b(weggefallen)§ 70Ausnahmen§ 71Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen§ 72Übergangsbestimmungen§ 73Technische Festlegungen(XXXX) Anlage I bis VII(weggefallen)Anlage VIII(§ 29 Absatz 1, 3, 4, 7, 9, 10) Untersuchung der FahrzeugeAnlage VIIIa(§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der HauptuntersuchungAnlage VIIIb(Anlage VIII Nummer 3.1 und 3.2) Anerkennung von ÜberwachungsorganisationenAnlage VIIIc(Anlage VIII Nummer 3.1.1.1 und 3.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase sowie Schulung der verantwortlichen Personen und FachkräfteAnlage VIIId(Anlage VIII Nummer 4) Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchungen der Abgase und wiederkehrenden GasanlagenprüfungenAnlage VIIIe(zu Anlage VIIIa Nummer 1 und 3 sowie Anlage VIIIb Nummer 2.3) Bereitstellung von Vorgaben für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen; Auswertung von ErkenntnissenAnlage IX(zu § 29 Absatz 2, 3, 5 bis 8) Prüfplakette für die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und AnhängernAnlage IXa(weggefallen)Anlage IXb(§ 29 Absatz 2 bis 8) Prüfmarke und SP-Schild für die Durchführung von SicherheitsprüfungenAnlage X(zu § 35e Absatz 4, §§ 35f, 35i) Fahrgasttüren, Notausstiege, Gänge und Anordnung von Fahrgastsitzen in KraftomnibussenAnlage XI(weggefallen)Anlage XIa(weggefallen)Anlage XIb(weggefallen)Anlage XII(§ 34 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 Buchstabe b, Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b) Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des FahrzeugsAnlage XIII(§ 34a Absatz 3) Zulässige Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen in KraftomnibussenAnlage XIV(zu § 48) Emissionsklassen für KraftfahrzeugeAnlage XV(zu § 49 Absatz 3) Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“Anlage XVI(zu § 47 Absatz 2 Satz 2) Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen ZugmaschinenAnlage XVII(zu § 41a Absatz 5 und 6) Gassystemeinbauprüfungen und sonstige GasanlagenprüfungenAnlage XVIIa(zu § 41a Absatz 7 und Anlage VIII Nummer 3.1.1.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und FachkräfteAnlage XVIII(zu § 57b Absatz 1 und 4) Prüfung der FahrtenschreiberAnlage XVIIIa(zu § 57b Absatz 1 und 4) Durchführung der Prüfungen der Fahrtenschreiber und KontrollgerätenAnlage XVIIIb(zu § 57b Absatz 3 und 4 und § 57d Absatz 1a) Prüfstellen für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber und der GeschwindigkeitsbegrenzerAnlage XVIIIc(zu § 57b Absatz 3 und 4 und § 57d Absatz 1a) Anerkennung von Fahrtenschreiberherstellern für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber oder der Geschwindigkeitsbegrenzer sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren für die Durchführung von Einbauprüfungen der FahrtenschreiberAnlage XVIIId(zu § 57b Absatz 3 und § 57d Absatz 1a) Beauftragung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber oder der GeschwindigkeitsbegrenzerAnlage XIX(weggefallen)Anlage XX(weggefallen)Anlage XXI(§ 49 Absatz 3) Kriterien für lärmarme KraftfahrzeugeAnlage XXII(zu § 47 Absatz 3b und 3c) Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NOx-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (NOxMS-Pkw)Anlage XXIII(zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen)Anlage XXIV(zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- und SelbstzündungsmotorenAnlage XXV(zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder SelbstzündungsmotorenAnlage XXVI(zu § 47 Absatz 3a) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit SelbstzündungsmotorAnlage XXVII(zu § 48 Absatz 2 und Anlage XIV Nummer 3.4) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit SelbstzündungsmotorAnlage XXVIII(§ 35a Absatz 8) Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit AirbagAnlage XXIX(zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-FahrzeugklassenAnhang(XXXX) Muster 1 bis 2c(weggefallen)Muster 2d(§ 20) Vorbemerkungen(XXXX) Muster 3 bis 13(weggefallen)