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SodEG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 28.3.2020 +++)

Das G wurde als Artikel 10 des G v. 27.3.2020 I 575 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 11 Abs. 1 dieses G am 28.3.2020 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 18.3.2022 I 473

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR057800020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 15b5f896545394ace4d007c01ac8b42b835a5ad288c7046d2f369b4fd0efd8ae

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