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SGB7§172cAbs3S1ÜbertrV

Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 172c Absatz 3 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR19B0B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 09bcf75545daebf47ab6f0b6b0e8f7aa3898536c8462cc0a6408f5b68374e6db

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