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SchKG§19Abs2/§24Bek 2026

Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2026 geltenden Beträge

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR618000026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c7cfec3b18b00e753f54de6c1faa28f6ca594bc5b5d4722c9d75735b93862f53

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