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SchKG§19Abs2/§24Bek 2024

Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2024 geltenden Beträge

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR618000024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad5531080fdd84910554b2c2ffd97bd13281ab305a934a99c1f08ba1724437df

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