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SchKG§19Abs2/§24Bek 2020

Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2020 geltenden Beträge

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR617700020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3c895032efed82d2f5f33809dca83b135af20a082e722163de6de909446a51cb

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