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Gesetz über die Überleitung der Staatsbank Berlin

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR209920990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 06e37561a35ebcf8c1514058f854b511e3b223c637a49ebb63106f7e13123bb4

XML-Quelle beim Herausgeber

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