Zum Gesetzesinhalt

RBBek 2016

Bekanntmachung über die Höhe der Regelbedarfe nach § 20 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Januar 2016

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR179200015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d1ed6f771e537bb2edc89dd447711290b8b1109bd1393fa59ce8f65facbf4670

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis